Die Aufgaben des ÖbVI
Der ÖbVI ist ein Organ des öffentlichen Vermessungswesens. Er ist auf Grund des Vermessungsgesetzes und der Berufsordnung in dem jeweiligen Bundesland dazu berufen,
1. an bestimmten Aufgaben der Landesvermessung mitzuwirken und
2. ist neben den Behörden berechtigt, Katastervermessungen auszuführen und
3. Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.
2. ist neben den Behörden berechtigt, Katastervermessungen auszuführen und
3. Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.
Daneben ist der ÖbVI selbstverständlich auch im gesamten Bereich der Ingenieurvermessung tätig.
Insgesamt lässt sich das vielfältige Aufgabenspektrum wie folgt zusammenfassen:
1. Katastervermessungen

- Teilungsvermessungen Bildung neuer Eigentumsgrenzen aufgrund von Verträgen
- Übertragung von Bebauungsplänen in die Örtlichkeit
- Feststellung der Grenzen im Umlegungsverfahren
- Grenzfeststellungen Ermittlungen der rechtmäßigen und geometrisch richtigen Lage von Grenzpunkten aus historischen Meßergebnissen und Abmarkung Neuvermarkung verlorener Grenzzeichen
- Gebäudeeinmessungen
- Straßenvermessungen
- Vermessungen langestreckter Anlagen z. B. Straßenschlußvermessungen
2. Ingenieurvermessungen
-
Erstellung von Lage- und Höhenplänen, z. B. als Planungsunterlage für Architekten und Bauherren
-
Absteckung von Bauwerken
-
Erstellung von Bestandsplänen, z.B. für Versorgungsleitungen wie Strom, Gas, Wasser und Abwasser
3. Grafische Datenverarbeitung
- Digitalisierung von Katasterkarten
- Erfassung, Auswertung und Führung von Fachkatastern z.B. Kanalkataster, Deponiekataster, Baumkataster, etc.
4. Planung
- Anfertigung von Planungsunterlagen für die Aufstellung von Bebauungsplänen auf der Grundlage des Katasternachweises
- Bearbeitung von Straßen- und Erschließungsplanungen, Wasserlaufregulierungen, Rohrleitungsplanungen, Grundstücks- und Grunddienstbarkeitsverträge
- Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungspläne für Kommunen und Kreise
5. Bewertung
- Erstellung von Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke
- Mitarbeiter in den Fachausschüssen der Kreise, Städten und Gemeinden nach dem BauGB
- Gutachterliche Tätigkeit in Grenz- und Bauprozessen und grundstücksrechtlichen Belastungen
6. Bodenordnung
- Mitarbeit bei Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
- Mitarbeit bei der Baulandumlegung nach dem BauGB




